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Rechtliches

Widerrufsbelehrung

Das Wichtigste zuerstFür Eintrittskarten zu einem festen Termin besteht kein Widerrufsrecht.Fällt eine Veranstaltung aus oder wird sie verlegt, erstatten wir den Kartenpreis unabhängig davon.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Unsere Eintrittskarten gelten für namentlich bezeichnete Veranstaltungen an einem bestimmten Termin. Der Kauf einer solchen Karte kann daher nicht widerrufen werden. Das gilt auch für Anmeldungen zu kostenfreien Veranstaltungen, bei denen ohnehin keine Zahlungspflicht entsteht.

Sie können eine gekaufte Karte jedoch jederzeit an eine andere Person weitergeben, sofern der gewerbliche Weiterverkauf ausgeschlossen bleibt.

Wann Sie Geld zurückbekommen

  • Die Veranstaltung fällt aus: Wir erstatten den vollen Kartenpreis.
  • Die Veranstaltung wird verlegt und Sie können am Ersatztermin nicht teilnehmen: Wir erstatten den Kartenpreis, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins melden.
  • Doppelbuchung oder ein Fehler bei der Abrechnung: Wir erstatten den zu viel gezahlten Betrag.

Die Erstattung erfolgt auf dem Weg, auf dem die Zahlung eingegangen ist. Gebühren entstehen Ihnen dadurch nicht.

Widerrufsrecht bei anderen Leistungen

Sollten wir künftig Waren anbieten, etwa Publikationen oder Tonträger, gilt für diese Bestellungen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wir würden diese Belehrung dann entsprechend ergänzen.

Der Beitritt zum Verein ist kein Fernabsatzvertrag über eine Freizeitleistung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach unserer Satzung schriftlich und zum Schluss des Kalenderjahres möglich.

Kontakt für Erstattungen

Kulturverein Eggenfelden e.V., Stadtplatz 7, 84307 EggenfeldenTel.: +49 (0) 87 21 / 9829903E-Mail: info@kulturverein-eggenfelden.de
HinweisEntwurf, keine Rechtsberatung. Der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB greift nur für terminlich festgelegte Freizeitveranstaltungen. Sobald auch Waren verkauft werden, ist eine vollständige Widerrufsbelehrung samt Musterformular nötig. Bitte anwaltlich prüfen lassen.